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Schuhparty

Sa, 02.10. 20:15-23:15 Uhr. Hier findet jeder Fuß den passenden Schuh.  mehr ›

Halloweenparty

"Süßes oder Saures!" heißt es am Sa, 30.10.10 ab 20:15 Uhr  mehr ›

DISNEY Prinzessin Tag 2010 - Jetzt schnell Karten reservieren!

Am So, 26.09.10 11-13 Uhr. Jetzt Karten reservieren!  mehr ›

Ferien & Feiertage!

Bitte beachten Sie folgende Feiertage bei Ihrer Anmeldung...  mehr ›

Standard-Latein Tanzparty

Jeden 1. & 3. Sa im Monat ab 20:15 Uhr  mehr ›

Break Dance

Jetzt für neue Beginners Gruppe vormerken lassen und schnuppern kommen...  mehr ›

NEU!!! Special Party für Discofox, Salsa & Tango Argentino

Jeden 4. Samstag im Monat von 20:15 - 23:15 Uhr.  mehr ›

Stil- und Techniktraining

Jeden 1. und 3. Sa im Monat 19:00 - 20:00 Uhr  mehr ›

Fresh Up Party

Jeden 3. Sa im Monat 20:15 - 22:15 Uhr   mehr ›

Senioren - Tanztee

Jeden 4. Dienstag im Monat von 15:30 - 18:00 Uhr  mehr ›

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tanzschule Paulerberg


Die Anmeldungen (auch Internetanmeldungen ohne Unterschrift) zu den Kursen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigen zum Besuch des gesamten Kurs bzw. aller Unterrichtseinheiten in einem Tanzkreis. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig. Singles zahlen pro gebuchten Kurs einen Aufpreis von 5,- €. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung den gewünschten Platz/die gewünschten Plätze zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs/Club besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall entfällt die Honorarverpflichtung, sofern kein anderer Kurs/Club-(Termin) als Ersatz gewählt wird. Unterbrechung, Abbruch oder Nichtantritt des Kurses oder Tanzkreises/Clubs entbindet nicht aus der vertraglichen Verpflichtung und von der Zahlungspflicht des vereinbarten Honorars. Die Beiträge können bequem viertel- oder halbjährlich per Lastschrift eingezogen werden. Bei Zahlung per Überweisung oder in bar ist die gesamte Gebühr bis zur ersten Unterrichtsstunde bzw. jeweils am ersten Werktag eines Monats fällig. Die Unterrichtseinheiten bei Kursen sind den jeweiligen aktuellen Kursplänen zu entnehmen. Alle monatlichen Clubgebühren bzw. Mitgliedsbeiträge zu Tanzkreisen entsprechen 1/12 Rate einer Jahresgebühr und werden deshalb auch in den Ferien einbehalten.

Mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Mitarbeiter der Tanzschule können auf die Schriftform nicht verzichten und sind nicht ermächtigt, vertragsrelevante Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen. Abweichende (Kulanz) Regelungen, auch von der ausgewiesenen Kursgebühr, sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Tanzschulleitung.

RECHNUNG: Die Tanzschule verschickt keine Rechnungen. Die Fälligkeit des Honorars ergibt sich aus der Anmeldung. Bei Verzug kann die Tanzschule Mahnungen verschicken. Die Vergütung für Lohn- und Materialeinsatz wird vereinbart: Pro Mahnung 5,00 €.

RÜCKLASTSCHRIFTKOSTEN: Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so werden die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet, wenn die Rücklastschrift nicht von der Tanzschule zu verantworten ist. Die Kündigung sowie alle Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform und sind zu richten an: Tanzschule Paulerberg, Inh. Julia Paulerberg, Danzigerstr.11-13,47057 Duisburg.

KONTOVERBINDUNG:   Volksbank Rhein-Ruhr

                                 Kto.Nr.: 1103140000

                                  BLZ: 350 60 386

UNTERRICHTSZEITEN: Der Unterricht für Clubs und Tanzkreise findet an 36 Wochen im Jahr statt. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang. Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht bei Kursen und Clubs gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammmenlegen von Kursen oder Clubs seitens der Tanzschule erfolgt.Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Falle erfolgt eine Rückzahlung der Kurs-Restgebühr. Sollte sich bei der Zusammenführung von Tanzkreisen Unterrichtstag- oder Zeitverschiebung ergeben, wird ein Sonderkündigungsrecht von 3 Wochen zum Monatsende gewährt. Bei einer Änderung der Gebühren oder Unterrichtseinheiten für Tanzkreise wird eine erteilte Einzugsermächtigung automatisch verlängert, wenn die Teilnahme nicht 3 Wochen nach schriftlicher Mitteilung gekündigt wird.

TEILNAHME AM UNTERRICHT NICHT MÖGLICH: Für rechtzeitig entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht besteht nach Absprache mit der Tanzschule die Möglichkeit, versäumte Stunden in einem Parallelkurs oder in einem Kurs der folgenden Saison nach- bzw. vorzuholen. Ist dieses nicht möglich,so führt dies nicht zur Minderung der Kurs- bzw. Clubgebühr. Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Stunden, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Krankheit muss durch ärztliches Attest belegt werden können. In diesem Fall kann ein Kurs vor Beginn ohne Gebühren storniert werden bzw. wird der Restbetrag eines laufenden Kurses gutgeschrieben und auf zukünftige Kursgebühren angerechnet. Bei längerer krankheitsbedingter Nichtteilnahme an Tanzkreisen erteilt die Tanzschule nach dem ersten Krankheitsmonat eine Beitragsgutschrift. Diese erfolgt aber erst für den Folgemonat nach Eingang der Krankmeldung.

KÜNDIGUNGSFRISTEN: Die Kündigung muss zwei Monate vor dem kalendarischen Quartalsende schriftlich vorliegen, um den Vertrag  zum Quartalsende zu beenden. Ist durch Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Wehrdienst, Krankheit o.ä. dauerhaft eine weitere Teilnahme nicht möglich, kann bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

HAFTUNG: Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

DATENSCHUTZ: Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat eine Kopie des Vertrages erhalten.

FILM- UND FOTOAUFNAHMEN: In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden dürfen. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen / das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.

                                             Stand November 2009